Die Steuerberechnungen, welche Ihnen als Beispiel dienen, berücksichtigen den Abzug für bescheidenes Einkommen und die Ermässigung durch die Teilbesteuerung von Beteiligungen (Unternehmenssteuerreform II) nicht. Diese Angaben sind unverbindlich. |
Die Steuerberechnungen, welche Ihnen als Beispiel dienen, berücksichtigen den Abzug für bescheidenes Einkommen und die Ermässigung durch die Teilbesteuerung von Beteiligungen (Unternehmenssteuerreform II) nicht. Diese Angaben sind unverbindlich. |